Die Angebote der AWO Nürnberg

Betreuungsverein

Betreuungsverein

Betreuungsvereine haben verschiedene Aufgaben. Die Mitarbeiter*innen der AWO Nürnberg führen professionell gesetzliche Betreuungen, geben umfassende Beratung zum Thema Betreuung, beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen und beraten zum Thema Betreuungsverfügung, Vollmacht und Patientenverfügung.

Wissenswertes über die gesetzliche Betreuung

Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Belange ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, benötigen eine kompetente Unterstützung. Das Betreuungsgericht kann eine zeitlich begrenzte, gesetzliche Vertretung anordnen -die Betreuung.

Veranlassung und Entscheidung

Jede/r, der merkt, dass eine andere Person allein nicht mehr zurecht kommt, kann eine Anregung für eine Betreuung an das Betreuungsgericht geben. Betroffene können auch selbst einen Antrag auf eine Betreuung stellen.

Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird, trifft der Richter beim Betreuungsgericht. Entscheidungsgrundlagen sind ein Sozialbericht der Betreuungsstelle, ein fachärztliches Gutachten sowie ein persönliches Gespräch.

Umfang und Dauer

Der Umfang einer Betreuung richtet sich nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit, d.h. der/die BetreuerIn erhält nur die Aufgabenkreise zugewiesen, für die Betroffene Hilfe benötigen. Wesentliche Aufgabenkreise sind u.a.:

  • Aufenthaltsbestimmung einschließlich Unterbringungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

Die Notwendigkeit einer Betreuung muss mindestens alle sieben Jahre überprüft werden. Sollte sich vorher zeigen, dass diese nicht mehr notwendig ist, kann sowohl der/die Betreute als auch der/die BetreuerIn darauf hinwirken, dass die Betreuung aufgehoben wird.

Wer kann BetreuerIn werden?

In den meisten Fällen werden Verwandte, Ehepartner zu ehrenamtlichen BetreuerInnen bestellt. Das Gesetz schreibt den Vorrang der ehrenamtlichen vor der berufsmäßigen Betreuung vor. Ca. 60% aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Sind keine Verwandten vorhanden oder können diese die Aufgabe nicht übernehmen, muss ein/e berufsmäßige/r BetreuerIn bestellt werden. Das können selbstständige BetreuerInnen sein oder VereinsbetreuerInnen, die bei einem der verschiedenen Wohlfahrtsverbänden angestellt sind.

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Durch die Errichtung einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung sowie einer patientenverfügung besteht die Möglichkeit, für den Fall vorzusorgen, in dem man selbst nicht mehr entscheiden kann und auf Hilfe angewiesen ist.

Wir bieten zu diesen Themen Vorträge an, aber auch individuelle Beratung ist möglich.

Angebote für ehrenamtliche BetreuerInnen

Die Angebote für ehrenamtliche BetreuerInnen erfolgen in Zusammenarbeit mit den weiteren Betreuungsvereinen Nürnbergs und der Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg. Dies sind:

  • Fortbildungsangebote
  • Stammtisch
  • GeBeN-Magazin mit Informationen für ehrenamtliche Betreuer*innen
  • Anerkennungskultur in Form von Festen oder Ausflügen

Nähere Informationen, viele Tipps sowie Termine finden Sie auf der Website:

Gefördert durch

Kontakt

Maria Seidnitzer
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Leitung Betreuungsverein
Karl-Bröger-Straße 9⁠/​1. Stock
90459 Nürnberg

Öffnungszeiten

Mo. 9–12 und 13–15 Uhr
Di. 13–15 Uhr
Mi. 9–12 und 13–15 Uhr
Do. 9–12 Uhr
Fr. 9–12 Uhr

Drei, zwei, eins, wieder meins!