Der Begriff der „Betreuung“ soll statt der früheren „Entmündigung“ die neue Zielsetzung des neuen Rechts aufzeigen: Erwachsene Menschen sollen unterstützt und begleitet, eben „betreut“ werden.

Kontakt

Maria Seidnitzer
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Leitung Betreuungsverein
Karl-Bröger-Straße 9⁠/​1. Stock
90459 Nürnberg