Auf
dieser Seite sehen Sie eine Satelliten-Übersichtskarte über die Standorte der AWO-Kindertageseinrichtungen in Nürnberg.
Die Arbeiterwohlfahrt Nürnberg ist im neu entstandenen Bereich des
Ausbildungsmanagements nach § 241a SGB III alleiniger Partner der ARGE Nürnberg. Das Ausbildungsmanagement ist ein wichtiges Instrument, um die Bereitschaft eines Betriebes zu aktivieren bzw. zu stärken Ausbildungsplätze zu schaffen und einen benachteiligten Jugendlichen auszubilden oder zu qualifizieren.
Das Ausbildungsmanagement beinhaltet 4 Module, die von Ausbildern, Sozialpädagogen und Meistern der Arbeiterwohlfahrt angeleitet und begleitet werden:
Das Amt für berufliche Schulen/B5 führt in Kooperation
mit der AWO das
Berufsvorbereitungsjahr
für berufsschulpflichtige Hauptschulabgänger durch.
Ein
Projekt der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Kooperation mit der ARGE Nürnberg für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren - Bezieher/innen von AlG II
Die
Jugendwerkstatt ist eine Arbeitsgelegenheit (AGH)
für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen
15 und 24 Jahren, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Die Anmeldung erfolgt über die Ansprechpartner der ARGE.
Der
Jugendmigrationsdienst unterstützt junge MigrantInnen im Alter von 12 -27 Jahren dabei, sich so schnell wie möglich in Deutschland einzuleben.
Junge
MigrantInnen unterstützen junge MigrantInnen.
Junge MigrantInnen verpflichten sich für zwölf Monate, mindestens drei Stunden pro Woche freiwillig im Jugendmigrationsdienst mitzuarbeiten. Im Gegenzug erhalten die Lotsinnen und Lotsen:
Die AWO setzt sich mit dem Projekt „JETZT: Junge EhrenamTliche - Zusammen im Team“ verstärkt auch für junge Ehrenamtliche ein. JETZT bietet gezielt
ehrenamtliche Tätigkeiten für Jugendliche.
Das
Kreisjugendwerk ist ein Verein, der vom Nürnberger Kreisverband der AWO unterstützt wird und eng mit ihm zusammenarbeitet.
Um jungen Menschen Unterstützung anbieten zu können, begeben sich
Streetworker in das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Zielgruppe. Sie nutzen vorhandene institutionelle Ressourcen möglichst weit, um ihren Adressaten ein möglichst umfangreiches Hilfsangebot machen zu können.
Aufgenommen in die
Wohngemeinschaft werden Jugendliche ab 14 Jahren beiderlei Geschlechts, deren Erziehung in der Herkunftsfamilie oder ihrem derzeitigen sozialen Umfeld nicht alters- und entwicklungsgemäß gewährleistet werden kann.