Betreuungsverein

Der Betreuungsverein der AWO Nürnberg erachtet die Begleitung der ehrenamtlichen BetreuerInnen als eine sehr wichtige Aufgabe. Die Mitarbeitenden beraten Ehrenamtliche gerne telefonisch oder persönlich nach Terminabsprache.

Angebote für ehrenamtliche BetreuerInnen

Die Angebote für ehrenamtliche BetreuerInnen erfolgen in Zusammenarbeit mit den weiteren fünf Betreuungsvereinen Nürnbergs und der Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg. Dies sind:

  • der monatliche Treffpunkt mit Fachvorträgen zum Thema Betreuung
  • eine jährliche Grundlagenschulung
  • BtG… ein Magazin für ehrenamtliche Betreuer
  • Sommer- und Weihnachtsfest

Wissenswertes über die gesetzliche Betreuung

Altersverwirrte, behinderte und psychisch kranke Menschen sind oft nur in eingeschränkter Weise in der Lage, selbstverantwortlich zu handeln–sie benötigen eine kompetente Unterstützung. Dafür sieht der Gesetzgeber eine gerichtlich angeordnete Vertretung vor – die Betreuung.

Veranlassung und Entscheidung

Jede/r, der merkt, dass eine andere Person allein nicht mehr zurecht kommt, kann eine Anregung für eine Betreuung an das Betreuungsgericht geben. Betroffene können auch selbst einen Antrag auf eine Betreuung stellen.

Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird, trifft der Richter beim Betreuungsgericht. Entscheidungsgrundlagen sind ein Sozialbericht der Betreuungsstelle, ein fachärztliches Gutachten sowie ein persönliches Gespräch.

Umfang und Dauer

Der Umfang einer Betreuung richtet sich nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit, d.h. der/die BetreuerIn erhält nur die Aufgabenkreise zugewiesen, für die Betroffene Hilfe benötigen. Wesentliche Aufgabenkreise sind:

  • Aufenthaltsbestimmung einschließlich Unterbringungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

Die Notwendigkeit einer Betreuung muss mindestens alle sieben Jahre überprüft werden. Sollte sich vorher zeigen, dass diese nicht mehr notwendig ist, kann sowohl der/die Betreute als auch der/die BetreuerIn darauf hinwirken, dass die Betreuung aufgehoben wird.

Wer kann BetreuerIn werden?

In den meisten Fällen werden Verwandte, Ehepartner zu ehrenamtlichen BetreuerInnen bestellt. Das Gesetz schreibt den Vorrang der ehrenamtlichen vor der berufsmäßigen Betreuung vor. Ca. 70% aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. In den meisten Fällen werden Familienangehörige bestellt. Sind keine Verwandten vorhanden oder können diese die Aufgabe nicht übernehmen, muss ein/e berufsmäßige/r BetreuerIn bestellt werden. Das können selbstständige BetreuerInnen sein oder VereinsbetreuerInnen, die bei einem der verschiedenen Wohlfahrtsverbänden angestellt sind.

Nähere Informationen, viele Tipps sowie Termine finden Sie auf der Website www.projekt-geben.de.

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. 9–12 und 13–15 Uhr
Di. 13–15 Uhr
Mi. 9–12 und 13–15 Uhr
Do. 9–12 Uhr
Fr. 9–12 Uhr